FAQ

Im FAQ beantworten wir kurz und bündig Fragen zur Netzwerkstelle NetZPol. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, melden Sie sich gern persönlich bei uns.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist NetZPol genau?

NetZPol ist die Netzwerkstelle für Zivilgesellschaft und Polizei im Themenfeld Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) in Berlin. Wir unterstützen den Austausch, vermitteln bei Bedarf und stärken vertrauensvolle Zusammenarbeit.

An wen richtet sich das Angebot?

Unser Angebot richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen, Projekte, Initiativen und Einrichtungen in Berlin sowie an Mitarbeitende der Berliner Polizei – unabhängig von Funktion oder Hierarchieebene.

Kostet die Unterstützung durch NetZPol etwas?

Nein. Die Angebote von NetZPol sind kostenfrei, da die Netzwerkstelle öffentlich gefördert wird.

Ist NetZPol neutral?

Nein, wir sind in Trägerschaft einer zivilgesellschaftlichen Stiftung und in die Förderstrukturen des Landes Berlin eingebettet. Entsprechend geltenden gesetzlichen Grundlagen vertreten wir demokratische Werte und setzen uns gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierungen ein, was unserem allparteilichen Auftrag bei Moderationen und in Konfliktfällen nicht entgegensteht. Wir vertreten keine Seite, sondern schaffen Rahmenbedingungen, in denen alle Perspektiven gehört und ernst genommen werden

Sind Gespräche vertraulich?

Ja. Informationen, die uns im Rahmen eines Gesprächs, einer Moderation oder Beratung anvertraut werden, behandeln wir vertraulich. Inhalte werden nicht ohne Zustimmung weitergegeben.

Wie kann ich NetZPol kontaktieren?

Über das Kontaktformular auf unserer Website, per E-Mail oder telefonisch. Auch eine unverbindliche Anfrage ist jederzeit möglich – wir melden uns baldmöglichst zurück.

Können wir NetZPol bei Konflikten hinzuziehen?

Ja. Bei Spannungen oder Konflikten zwischen Polizei und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen bietet NetZPol Moderation oder systemische Beratung an – vertraulich und ergebnisoffen.

Organisiert NetZPol auch Workshops oder Fortbildungen?

Ja. Wir bieten Workshops, Austauschformate und Inputs zu GMF, Demokratiestärkung und Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zivilgesellschaft an. Inhalte passen wir an den konkreten Bedarf an.

Wie geht NetZPol mit Kritik an Polizei oder Zivilgesellschaft um?

Kritik ist Teil von Dialog. Wir schaffen Räume, in denen Kritik sachlich angesprochen und gemeinsam reflektiert werden kann, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.

Vermittelt NetZPol direkte Ansprechpartner:innen innerhalb der Polizei oder von zivilgesellschaftlichen Projekten?

Ja. Mit unserem Wegweiser und durch persönliche Vernetzung helfen wir dabei, passende Ansprechpartner:innen oder Kooperationspartner zu finden.

Ist NetZPol eine Beschwerdestelle?

Nein. Wir nehmen keine offiziellen Beschwerden auf und führen keine Dienstaufsichtsbeschwerden. Bei Bedarf vermitteln wir aber an zuständige Stellen und begleiten, wenn gewünscht, den Prozess.

Wie wird NetZPol finanziert?

NetZPol ist ein Arbeitsbereich des Mobilen Beratungsteams Berlin (MBT) und wird durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) gefördert.

Kann ich mich als Einzelperson an NetZPol wenden?

Ja, wenn sich das Anliegen auf die Kommunikation und Kooperation von zivilgesellschaftlichen Akteuren bzw. Organisationen und Polizei im Kontext GMF bezieht.

Ich habe eine Diskriminierung erlebt oder möchte mich zu Fehlverhalten bei der Berliner Polizei beschweren. Wohin kann ich mich wenden?

Für verschiedene Unterstützungsangebote schauen Sie gerne einmal in unseren Wegweiser. Weitere Informationen zum Beschwerdemanagement bei der Polizei Berlin finden Sie auf dieser Seite: Beschwerdemanagement der Polizei Berlin.

Gibt es schon Netzwerke zwischen Polizei und Zivilgesellschaft im Themenfeld Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit?

Ja, im Berliner Beratungsnetzwerk, beim Runden Tisch Hasskriminalität oder beim Tempelhofer Dialog tauschen sich zivilgesellschaftliche und polizeiliche Akteur:innen regelmäßig aus. Darüber hinaus gibt es Beratungs- und Bildungsprojekte, die sich direkt an die Berliner Polizei richten und einzelne Träger und Vereine, die in regelmäßigem Austausch mit unterschiedlichen Stellen der Polizei stehen. Viele Kontakte sind bisher jedoch eher schwach institutionalisiert und leben vom Engagement einzelner.

Was passiert mit meiner Anzeige bei der Polizei? Welche Rechte habe ich in Bezug auf meine Anzeige?

Eine Anzeige kann zu jeder Tages- und Nachtzeit auf verschiedenen Wegen erstattet werden:

  1. Online-Wache der Polizei Berlin
  2. auf jeder Polizeidienststelle bzw. jedem Polizeiabschnitt
  3. Bei der Zentralstelle Hasskriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin

In akuten Notsituation nutzen Sie bitte den Notruf der Polizei 110.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Anzeigenaufnahme oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich gerne an den Beauftragten und die Ansprechpersonen für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im LKA Berlin bei der Zentralstelle für Prävention:

Tel. Erreichbarkeit/ Beratungshotline: 030-4664 979660.
Die LSBTIQ-Ansprechpersonen erreichen Sie direkt unter: 030-4664 979444.
Außerhalb der Bürozeiten können Sie eine Nachricht hinterlassen und um einen Rückruf bitten.

E-Mail–Adresse: BeauftragterGMF@polizei.berlin.de

Diese Frage wurde mit Unterstützung der Polizei Berlin beantwortet.

Welche Rechte habe ich in Bezug auf meine Anzeige?

Bei Erstattung einer Strafanzeige muss eine ladungsfähige Anschrift hinterlegt werden. Diese muss nicht Ihrer Wohn- oder Meldeadresse entsprechen. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass sie an der angegebenen Anschrift postalisch erreichbar sind. (bspw. kann es mit Zustimmung, die Adresse einer zivilgesellschaftlichen Organisation oder auch Ihres Rechtsbeistandes sein.)

Mit dem polizeilichen Aktenzeichen oder im Verlauf des Verfahrens eines Gerichtsaktenzeichens, können Sie sich jederzeit nach dem Stand der Ermittlungen erkundigen. Rechtsanwält:innen können außerdem Akteneinsicht beantragen.

Diese Frage wurde mit Unterstützung der Polizei Berlin beantwortet.

Ich möchte mit der Polizei kooperieren. Wohin wende ich mich?

Der Kontakt zur Polizei im Rahmen von Kooperationen richtet sich nach der jeweiligen Thematik und Art der Zusammenarbeit.

Für Aus- und Fortbildungsanfragen ist die Polizeiakademie zuständig.

Projektideen besprechen Sie gerne vorab mit dem Beauftragten und Ansprechpersonen für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: BeauftragterGMF@polizei.berlin.de.

Je nach Ausrichtung werden die Anliegen geprüft und ggf. an die entsprechenden Fachbereiche weitergeleitet.
Fachliche Austauschformate können auch außerhalb von Kooperationen abgestimmt und durchgeführt werden.

Weitere Informationen:
Beauftragten für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im LKA Berlin.

Diese Frage wurde mit Unterstützung der Berliner Polizei beantwortet.